Ziel ist es die Beschäftigungsfähigkeit erkrankter Mitarbeiter/innen wiederherzustellen und dauerhaft zu sichern, um einer Arbeitslosigkeit vorzubeugen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigten ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten, wenn diese innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig oder teilweise arbeitsunfähig sind.
Unterstützung beim BEM
Ziel ist es, gemeinsam mit der betroffenen Person zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Soweit erforderlich, wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen.
Die aktuelle Rechtsgrundlage ist § 167 Absatz 2 SGB IX. Wir sind qualifiziert und geschult, Sie bei dieser Aufgabe zu unterstützen.
